Kosten für Mietauto müssen angemessen sein

von Redaktion

Auch wer seine Schäden am Auto nach einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommt, ist zur Schadenminimierung verpflichtet. Dazu kann gehören, bei Anspruch auf einen Mietwagen die Preise zu vergleichen, ehe man anmietet. Ansonsten kann man auf zu hohen Kosten sitzen bleiben. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek, auf die der ADAC verweist (Az.: 816 C 111/24). In dem Fall wollte die Versicherung die Kosten nicht voll erstatten. Strittig war nicht die Anzahl der Miettage, sondern die Höhe der Kosten. So hatte der schuldlos geschädigte Autofahrer Kosten in Höhe von 3500 Euro eingereicht. Die Versicherung wollte nur 2200 Euro bezahlen. Dagegen klagte der Mann. Das Gericht gab der Versicherung Recht. Ein Geschädigter müsse sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Sätze vor Ort üblich sind.

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