LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Karl P.: „Ich wohne in einem Sechs-Parteien-Wohnhaus in dem ich Mieter bin, drei Wohneinheiten werden von den Eigentümern bewohnt. Es gibt ständig Auseinandersetzungen über nicht geschlossene Zwischentüren, Haustüren, Garagentüren, Fenster ect. Ein Eigentümer klopft auch ständig Teppiche über der Balkonbrüstung aus, so dass der Schmutz auf die Terrasse darunter fällt. Mit dem Eigentümer kann man keinen Konsens herstellen, da er der Meinung ist, Eigentümer müssten sich an keine Gemeinschaftsregularien halten. Meine Frage: Kann ich als Mieter eine Hausordnung fordern?“

Ärger mit Eigentümern

Grundsätzlich gibt es wohl keinen Anspruch des Mieters auf eine Hausordnung. Das Problem wird auch sein, dass der Vermieter, selbst wenn er eine Hausordnung aufstellen würde, diese fraglichen Punkte nicht mit aufnehmen wird.

Die einzige Möglichkeit, die Sie haben, ist letztlich, Ihrem Vermieter und Vertragspartner mitzuteilen, dass die Wohnqualität durch dieses Verhalten der anderen beeinträchtigt ist und Sie den Vermieter auffordern, mit den anderen Bewohnern, also anderen Eigentümern, zu sprechen. Sie können eine Mietminderung androhen (die jedoch sehr gering sein wird). Diese Androhung der Mietminderung kann der Vermieter dann als Argument gegenüber den anderen Eigentümern verwenden

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