LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Sylvia M:„Ich lebe in einer Eigentumswohnung zur Miete. Ich habe also keine Immobilie und kein Grundstück. Kann mir jemand erklären, warum ich Grundsteuer bezahlen muss? Ich zahle ja auch keine Kfz-Steuer, wenn ich kein Auto habe.“

Warum zahle ich Grundsteuer?

Getreu dem Motto „Eigentum verpflichtet“ müssen Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen jährlich eine Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz (GrStG) an die Kommunen entrichten. Dabei ist unerheblich, ob sie selbst auf ihren (bebauten) Grundstücken oder in ihren Eigentumswohnungen leben oder den Grundbesitz an Dritte vermietet haben.

Mit anderen Worten: Steuerschuldner bleibt nach § 10 Abs.1 GrStG stets der Eigentümer des vermieteten Grundbesitzes. Das ist auch der Grund, warum nur der Vermieter und nicht der Mieter jährlich einen Grundsteuerbescheid in seinem Briefkasten wiederfindet.

Der Kerngedanke hinter Ihrer Fragestellung war daher absolut zutreffend: Wem kein Grundstück oder keine Wohnung gehört, muss hierfür auch keine Steuer entrichten.

Weshalb die meisten Mieter letztlich aber doch die Grundsteuer „bezahlen“, hat einen mietrechtlichen Grund: Nach § 556 Abs.1 S.1 BGB kann nämlich im Mietvertrag geregelt werden, dass Vermieter die Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen dürfen. Zu diesen umlagefähigen Betriebskosten zählt gemäß § 2 S.1 Nr.1 der (am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen) Betriebskostenverordnung (BetrKV) eben explizit auch die vom Eigentümer bzw. Vermieter zu entrichtende Grundsteuer.

Vereinfacht ausgedrückt holen sich die Eigentümer die Grundsteuer einfach wieder von ihren Mietern zurück. Das erfolgt in der Regel bereits durch zusätzlich zur Kaltmiete zu zahlenden Nebenkosten, über die der Eigentümer und Vermieter einmal im Jahr in Form der Betriebskostenabrechnung abrechnet. Wenn Sie Ihre Betriebskostenabrechnungen einmal näher prüfen, werden Sie die gleichlautende Position vermutlich sehr schnell finden.

Die mietrechtlich zulässige Umlage der Grundsteuer ist also der Grund dafür, dass Sie als Mieterin letztlich doch die Grundsteuer bezahlen. Allerdings nicht als Steuerschuldnerin an die erhebende Kommune, sondern eben an Ihren Vermieter als Betriebskosten.

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