Sogar bei einer Rente von 2000 Euro brutto besteht häufig Anspruch auf Wohngeld. Ein gewisses Vermögen darf der Antragsteller auch haben. © photographee.eu, panthermedia
Anders als bei anderen Sozialleistungen gibt es 2025 beim Wohngeld ein deutliches Plus. Oft lohnt es sich daher, Wohngeld zu beantragen. Vor allem für Rentner. Hunderttausende von ihnen verschenken bares Geld. Sogar bei einer Rente von 2000 Euro brutto besteht häufig Anspruch auf Wohngeld. Kaum bekannt: Auch wer im Pflegeheim lebt, kann Wohngeld erhalten.
■ 15 Prozent mehr
Das Bundesbauministerium rechnet nach der jüngsten Reform der Leistung für 2025 mit einer Erhöhung des Wohngelds um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro pro Haushalt. Eine solche Anpassung gibt es künftig alle zwei Jahre. „Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch“, erklärt das Bundesbauministerium.
Grundlage für die Berechnung von Wohngeld sind die Kaltmiete und die „kalten“ Nebenkosten der Wohnung. Die Miete wird nur bis zu bestimmten Obergrenzen berücksichtigt, dafür gibt es sieben Stufen. München zum Beispiel liegt auf der höchsten Stufe, dort wird eine Miete bis 677 Euro bei einem Alleinstehenden berücksichtigt, bei einem Vier-Personen-Haushalt sind es 1139 Euro. Das bedeutet nicht, dass ein Alleinstehender, der 1000 Euro Miete bezahlt, keinen Wohngeldantrag stellen kann. Es bedeutet nur, dass das Amt den Betrag, der über 677 Euro hinausgeht, nicht einbezieht.
■ Hohe Schonvermögen
Wohngeld hat in vielerlei Hinsicht weniger Hürden als Bürgergeld. So gelten hier großzügigere Regelungen für das „erlaubte“ Vermögen. Für Alleinstehende sind frei verfügbare Rücklagen bis 60 000 Euro erlaubt, pro Haushaltsmitglied kommen noch 30 000 Euro hinzu. Auch mit erheblichen Ersparnissen kommt der staatliche Mietzuschuss daher infrage, nicht jedoch Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter.
Wer ungern Bürgergeld beantragen möchte oder bezieht, kann stattdessen aufs Wohngeld setzen – selbst, wenn er sich hierdurch finanziell leicht verschlechtert. Das Wohngeldamt kann dann aber prüfen, ob der Lebensunterhalt als plausibel gesichert gelten kann. Wer Wohngeld beantragen will, muss über ein gewisses Mindesteinkommen verfügen.
■ Wohngeld und Rente
Etwa die Hälfte der Wohngeldempfänger sind heute schon Rentner. Ihnen kommt oft der Rentenfreibetrag zugute, der bei dem staatlichen Wohnkostenzuschuss meist 281,50 Euro beträgt. Das anrechenbare Einkommen – nach Abzug von Werbungskosten und Pauschbeträgen – kann dadurch beispielsweise von 1300 Euro auf 1018,50 Euro sinken. Das bringt beim Wohngeld ein Plus von bis zu 150 Euro, bei Paaren kann es doppelt so viel sein. Hunderttausende Rentenbezieher sind durch diesen Freibetrag wohngeldberechtigt geworden, nur sie wissen nichts davon.
Auch bei einer überdurchschnittlichen Rente von beispielsweise 2000 Euro brutto besteht durch den Rentenfreibetrag oft Anspruch auf Wohngeld.
Mit dem Wohngeldrechner von biallo.de (www.biallo.de/wohngeld-rechner) lässt sich der eigene Wohngeldanspruch ausrechnen.
■ Freibetrag
Den Freibetrag bekommen alle Rentenbezieher mit 33 Jahren sogenannter Grundrentenzeiten. Dazu gehören unter anderem alle Zeiten rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung und die Kinderberücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr eines Kindes. Voraussetzung ist nicht, dass Anspruch auf Grundrente besteht. Die meisten Rentner erfüllen diese Voraussetzung. Im Zweifelsfall muss das die Deutsche Rentenversicherung bescheinigen. Wichtig: Wohngeld gibt es nicht rückwirkend. Ein umgehender Antrag ist erforderlich.
■ Wohngeld im Heim
Auch für Pflegeheimbewohner gibt es häufig Wohngeld. Interessant ist das vor allem für Senioren, die ihren Eigenanteil an den Heimkosten aus ihren finanziellen Rücklagen finanzieren. Liegen diese beispielsweise bei 55 000 Euro, so zahlt das Sozialamt keine „Hilfe zur Pflege“. Dafür müssen – bei Alleinstehenden – die Ersparnisse erst unter die 10 000-Euro-Marke sinken. Anspruch auf Wohngeld kann jedoch bestehen. Die Antragstellung ist dabei recht unkompliziert. Niemand muss ermitteln, welche Wohnkosten genau im Heim anfallen. Es wird nämlich jeweils der im jeweiligen Ort maximal zuschussfähige Betrag berücksichtigt. Misslich allerdings: Bei hohen Renten gibt es kein Wohngeld, selbst wenn damit die Heimkosten nicht gedeckt werden können.
■ Antrag persönlich stellen
Wohngeld beantragen geht oft auch online. Besser ist es allerdings, beim örtlichen Wohngeldamt einen Termin zu vereinbaren und dort „live“ prüfen zu lassen, ob die Unterlagen vollständig sind.
Mehr Informationen
Ein mehrseitiges Dossier zum Thema „Wohngeld wird jetzt wichtiger“ gibt es kostenlos per E-Mail von: ratgeber@biallo.de