LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Udo S.: „In unserer Wohnanlage steht eine umfangreiche Sanierung, bzw. der Neubau von Garagen an. Bei den Eigentümern der fünf Garagen und bei den Nutzern des Fahrradstellplatzes (15 Eigentümer) bestehen nun unterschiedliche Meinungen darüber, was Gemeinschaftseigentum ist und wer die nicht unerheblichen Kosten übernehmen muss.

In unserer Teilungserklärung steht folgendes:

Die Garagenverteilung hat sich verändert. Die Garage 19 ist weggefallen und wird Gemeinschaftseigentum (Fahrradstellplatz). Der 6/1000 Mieteigentumsanteil der weggefallenen Garage wird zu gleichen Teilen auf die Garagen Nr. 14 bis 18 verteilt, sodass künftig je 6/1000 Miteigentumsanteile an dem vorbezeichneten Grundstück mit dem Sondereigentum an den Garagen 14,15, 16, 17 und 18 verbunden sind.“

Wer bezahlt die Sanierung?

Nach Ihren Schilderungen verfügen verschiedene Sondereigentümer zusätzlich über das Sondereigentum an Garagen. Dies ist in Ihrer Teilungserklärung geregelt. Eine Garage wurde nun wieder in Gemeinschaftseigentum umgewandelt. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Erhalt des Gemeinschaftseigentums bei der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ist verpflichtet, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung für die Instandhaltung zu sorgen. Das dürfte für den Fahrradstellplatz gelten. Die anteiligen Kosten wären dann von der Gemeinschaft zu tragen. Allerdings können die Eigentümer auch abweichende Vereinbarungen getroffen haben, dies kann in der Teilungserklärung vereinbart oder in einem Beschluss niedergelegt worden sein. Hier sollten Sie nochmals prüfen, ob derartige Regelungen getroffen wurden. Denn die Teilungserklärung kann individuell gestaltet werden, sie regelt die Rechte und Pflichten der Parteien.

Für den Erhalt des Sondereigentums dagegen ist der jeweilige Sondereigentümer verantwortlich, er hat die entsprechenden Kosten zu tragen.

Prüfen Sie daher noch einmal Ihre Teilungserklärung, aber auch die getroffenen Beschlüsse, um festzustellen, wer die Kosten zu tragen hat.

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