So gelingt die Steuer

von Redaktion

Die Steuererklärung ist eine lästige Pflicht – aber mit einem guten Stundenlohn. Im Durchschnitt gibt es über 1000 Euro zurück. © Imago

Nach dem Jahreswechsel steht für die meisten Bürger die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr an. Viele erwarten eine Steuerrückzahlung und geben deshalb möglichst schnell ab. Manche müssen auch zum ersten Mal die leidigen Formulare ausfüllen. Die gute Nachricht: Noch nie war die Steuererklärung so einfach auszufüllen. Viele notwendige Daten erhält das Finanzamt mittlerweile automatisch. Die Gebühren für einen Steuerberater kann man sich deshalb oft sparen. Mit etwas Zeit sind die Steuerformulare schnell selbst ausgefüllt.

Was kann man von der Steuer absetzen?

Am meisten bringt Arbeitnehmern die Pendlerpauschale oder die neue Tagespauschale für Arbeitstage im Homeoffice. Aber auch an vielen privaten Kosten beteiligt sich das Finanzamt. So gehen gezahlte Kirchensteuern, Spenden oder der Unterhalt für den geschiedenen Ehepartner als Sonderausgaben durch – Ausgaben für Kuren, sowie die Unterstützung oder Pflege naher Angehöriger erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen an. Einen direkten Steuerrabatt gibt es für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt – davon profitieren auch Mieter über die Nebenkostenabrechnung.

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Trotz vieler Steuersparchancen stellt sich für viele zunächst die Frage, ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Die meisten Steuerzahler haben keine Wahl – sie sind gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, weil das Finanzamt bisher unversteuerte Einkünfte vermutet oder die übers Jahr einbehaltenen Steuern auf ihre Einkünfte möglicherweise zu niedrig waren. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist man als Arbeitnehmer verpflichtet, wenn man in 2024 mehrere Jobs mit Steuerklasse VI hatte oder man zusammen mit dem Partner die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor hatte. Eine Erklärung einreichen muss man auch, wenn man neben dem Gehalt noch Zusatzverdienste oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro erzielt hat. Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen eine andere Betragsgrenze im Blick behalten. Sie haben oft ohnehin keine Wahl – liegt ihr steuerpflichtiger Verdienst über dem Grundfreibetrag (2024: 11 784 Euro für Ledige/ 23 568 Euro für Verheiratete) sieht der Fiskus die Steuererklärung als Pflichtaufgabe. Bei Rentnern zählt aber nicht die gesamte gesetzliche Rente als steuerpflichtiges Einkommen. Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein gewisser Anteil steuerfrei – für Neurentner aus 2024 sind das 17 Prozent der Bruttorente. Faustregel: Für Ruheständler ohne weitere Zusatzeinkünfte greift die Abgabepflicht, wenn die jährliche Bruttorente in 2024 mehr als 16 300/32 600 Euro (ledig/verheiratet) betrug.

Für wen ist eine Steuererklärung freiwillig?

Arbeitnehmer, die in 2024 mit Steuerklasse eins oder vier nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren und keinerlei Nebenverdienste oder Lohnersatzleistungen wie Krankengeld & Co. erhalten haben, müssen keine Steuererklärung abgeben. Man sollte aber freiwillig abgeben, denn oft winkt eine Steuererstattung.

Was gilt für Kapitalanleger?

Für Kapitalanleger kann es sich besonders lohnen, freiwillig eine Steuererklärung auszufüllen und dabei insbesondere die Anlage KAP mit abzugeben. Haben Sie im letzten Jahr zum Beispiel vergessen, Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen oder war das Volumen nicht optimal verteilt, können Sie zu viel gezahlte Abgeltungssteuern zurückholen. Als Ruheständler füllt man die Anlage KAP am besten vollständig aus. Sie erhalten über den Steuerbescheid einen Altersentlastungsbetrag von bis zu 1900 Euro, den die Depotbank übers Jahr nicht berücksichtigen durfte. Sie haben darauf Anspruch, wenn Sie zu Beginn des jeweiligen Steuerjahres bereits 64 Jahre alt waren. Ehegatten erhalten den Freibetrag doppelt, wenn jeder über ausreichend hohe Einkünfte verfügt.

Kann man die Steuererklärung für 2024 selber machen?

Ja, das geht. Eigeninitiative macht besonders für Arbeitnehmer, Rentner und Kapitalanleger mit einfach gelagerten Einkommensverhältnissen Sinn. Bei einer digitalen Abgabe über das Elster-Portal (www.elster.de) sind viele notwendige Angaben in der Erklärung bereits vorausgefüllt und die wenigen fehlenden Daten – vor allem diejenigen, die die Steuerlast senken – kann man selbst eintragen. Steuerzahler mit komplexeren Einkommensverhältnissen sind mit einem Steuerberater besser dran.

Was bringen Lohnsteuervereine?

Für viele Steuerzahler stellt die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein eine preiswerte Alternative zum Steuerberater dar, um die eigene Steuererklärung kostengünstig von einem Profi erledigen zu lassen. Das kostet als Jahresbeitrag je nach Einkommen etwa 100 bis 200 Euro. Lohnsteuerhilfevereine haben sich in ihrer Beratung auf typische Arbeitnehmer und Rentner-Haushalte spezialisiert.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Steuerzahler, die für 2024 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis 30. April 2026 Zeit. Wer die Formulare für 2024 als Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis ausfüllen möchte, kann sich dafür bis Ende 2028 Zeit lassen. Tipp: Am 31. Dezember 2025 endet die Abgabefrist für das Steuerjahr 2021. Höchste Zeit also, seine Steuern zurückzufordern.

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