LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Hans-Ludwig H.: „Mein Freund, 83 Jahre alt, hat seine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss fristgerecht gekündigt. Mietbeginn war 1. Mai 1984, Mietende der 28. Februar 2025. Zu Mietbeginn wurden in drei Räumen vom damaligen Vermieter Teppichböden verlegt. Auf dem Gartenanteil des Mieters von etwa 12 Quadratmetern sind im Laufe der Jahre Sträucher und Bäume gewachsen, die ebenfalls nicht vom Mieter gesetzt wurden. Der Vermieter stellt nun aber die Bedingung, dass zum Mietende sowohl Teppiche und Gartenpflanzen auf Kosten des Mieters entfernt werden müssen. Gibt es hier höchstrichterliche Entscheidungen die mir weiterhelfen?“

Alter Teppichboden: Zahlt der Mieter?

Der Mieter muss die Gegenstände, also auch den Teppich, die er in die Wohnung eingebracht hat, entfernen. Der Teppich, der bereits bei Mietbeginn in der Wohnung war, kann drin bleiben, denn der gehört zur Mietsache. Wenn die Sträucher im Garten nicht vom Mieter selbst gepflanzt wurden und er die vorhandenen Sträucher nur gepflegt hat, muss er sie auch nicht entfernen, da auch sie zur Mietsache gehören. Sie waren ja von Anfang an vorhanden.

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