Wer mit einem Fitnessstudio einen Vertrag abschließen möchte, sollte sich die Vertragskonditionen genau anschauen. © Panthermedia
Fitnessstudios sind für viele Menschen eine unkomplizierte Lösung, um Sport zu machen. Doch beim Vertragsschluss lohnt es sich, genau hinzusehen. Denn gerade bei längeren Laufzeiten und komplizierten Vertragsbedingungen gibt es oft Fallen, die für Mitglieder später teuer werden können. Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt, wann ein Fitnessstudio infrage kommt und was beim Abschluss eines Vertrages beachtet werden sollte.
Was ist beim Abschluss eines Vertrages zu beachten?
Gerade zu Beginn eines Trainingsjahres locken Fitnessstudios mit scheinbar attraktiven Jahresangeboten. Doch die vermeintlich günstigen Preise sind häufig an eine lange Bindung geknüpft, die schwer wieder aufgelöst werden kann, sollte man den Vertrag vorzeitig kündigen wollen. Laut der Verbraucherzentrale sind vor allem Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwölf oder 24 Monaten problematisch, weil Verbraucher in vielen Fällen nicht flexibel bleiben. Es lohnt sich daher, auf kürzere Laufzeiten oder ein Angebot ohne Mindestvertragslaufzeit zu achten.
Wie lässt sich ein Vertrag kündigen?
Wer seinen Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen möchte, stößt häufig auf bürokratische Hürden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Vertrag auf die Kündigungsfristen und -modalitäten genau zu überprüfen. Normalerweise kann ein Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Wichtiger Hinweis: Viele Studios bieten im Kleingedruckten eine Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Mindestlaufzeit an – oft automatisch und mit einer verkürzten Kündigungsfrist. Verbraucher sollten sich daher rechtzeitig über die Fristen informieren und gegebenenfalls eine rechtzeitige Kündigung einreichen.
Darf das Studio einfach die Preise erhöhen?
Viele Fitnessstudios behalten sich das Recht vor, die Preise während der Vertragslaufzeit zu erhöhen. In der Regel muss eine Preiserhöhung angemessen und mit einer Frist von mindestens vier Wochen angekündigt werden. Im besten Fall ist diese Möglichkeit klar im Vertrag geregelt, doch auch hier gibt es oft Unklarheiten. Tipp: Wer Preiserhöhungen nicht akzeptieren möchte, sollte darauf achten, dass eine entsprechende Klausel im Vertrag enthalten ist, die es ermöglicht, den Vertrag ohne weitere Kosten zu beenden, falls die Erhöhung doch nicht akzeptiert wird.
Welche versteckten Kosten werden häufig übersehen?
In manchen Fällen gibt es zusätzliche Gebühren für Extras wie zum Beispiel die Anmeldung, eine spezielle Kursgebühr oder für Zusatzleistungen wie Sauna oder Wellnessbereiche. Diese Gebühren müssen allerdings im Vertrag angegeben werden.
Was tun bei Krankheit, Urlaub oder Umzug?
Bei längeren krankheitsbedingten Pausen oder einem Unfall, der das Training verhindert, haben viele Fitnessstudios eine Sonderregelung. In vielen Fällen ist es möglich, den Vertrag für die Dauer der Krankheit oder Verletzung ruhen zu lassen oder eine vorzeitige Kündigung zu beantragen. Hierfür müssen jedoch meist ärztliche Atteste vorgelegt werden. Wer aufgrund eines Umzugs nicht mehr das Fitnessstudio nutzen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Der Umzug muss in der Regel aber so weit entfernt sein, dass eine Nutzung des Studios nicht mehr möglich ist (meist eine Entfernung von mehr als 25 km). Auch hier sollte der Umzug dem Fitnessstudio schriftlich mitgeteilt werden – am besten mit einem Nachweis der neuen Adresse. Bei einem längeren Urlaub kann eine Sonderregelung getroffen werden, aber dies ist von Studio zu Studio unterschiedlich. Viele Studios haben die Regelung, dass die Mitglieder zeitweise pausieren können. Diese pausierte Zeit wird dann in der Regel an das Ende des Vertrags Zeitraums wieder angehängt.
Gibt es ein Widerrufsrecht?
In manchen Fällen ist das der Fall. Wer etwa einen Vertrag außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen hat (zum Beispiel online oder bei einem Haustürgeschäft), kann diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das gilt allerdings nicht, wenn man bereits Leistungen in Anspruch genommen hat.
Was passiert mit meinem Geld, wenn das Fitnessstudio pleitegeht?
Im Falle einer Insolvenz des Studios ist der Vertrag in der Regel nicht automatisch aufgehoben. Verbraucher haben jedoch das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Außerdem können geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückgefordert werden, sofern das Studio die entsprechenden Leistungen nicht mehr erbringen kann.