Im Fall der Sammelklage von Verbraucherschützern gegen den Sport-Streamingdienst DAZN wegen möglicherweise rechtswidriger Preiserhöhungen können jetzt Ansprüche angemeldet werden. Dies teilte das Bundesamt für J
Dieser Artikel (ID: 2224753) ist am 08.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).