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10. Februar 2025
Unfallflucht ist nach einem aktuellen Urteil nur im Verkehr möglich. © Jan Woitas/dpa
Nicht jede Flucht nach Beschädigung eines Kraftfahrzeugs im räumlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ist automatisch eine Unfallflucht.
Wer etwa in Panik von innen die Hintertür eines bereits lange geparkten
Dieser Artikel (ID: 2225500) ist am 10.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).