Möchte der Arbeitgeber bestehende Konditionen des Arbeitsvertrags ändern, bietet er Beschäftigten unter Umständen eine Änderungskündigung an. Das ist immer dann der Fall, wenn das Unternehmen die angestrebte Anpassung nicht auf andere Weise erreichen kann, wie das Fachportal „Haufe.de“ schreibt.
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Dieser Artikel (ID: 2225504) ist am 10.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).