STEUER

Immobilien richtig verschenken

von Redaktion

Immobilien verschenkt man oft besser zu Lebzeiten. © dpa

Wer damit rechnet, irgendwann eine Immobilie aus der Verwandtschaft zu übernehmen, tut gut daran, frühzeitig zu planen. Mütter und Väter dürfen ihren Kindern jeweils Vermögenswerte von bis zu 400 000 Euro vererben, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Eltern und Kinder können diese Freibeträge mehrfach nutzen. Denn alle zehn Jahre können die Freibeträge erneut ausgeschöpft werden. Bei der Übertragung einer wertvollen Immobilie kann man davon profitieren, indem man die Immobilie zum Beispiel scheibchenweise verschenkt. Darauf weist der Verband Wohnen im Eigentum hin. Eine andere Möglichkeit: Eigentümer übertragen die Immobilie schon zu Lebzeiten unter Vereinbarung eines sogenannten Nießbrauchsrechts. Damit wird zwar tatsächlich jemand anderes Eigentümer, die früheren Besitzer haben aber weiterhin das Recht, die Immobilie zu bewohnen. Die Einräumung eines Nießbrauchsrechts führt laut Rechtsanwalt Claudius Söffing zu einer niedrigeren Bewertung der Schenkung durch das Finanzamt, wodurch unter Umständen Steuern gespart werden können.

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