Steuerzahler, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, erhalten zusätzlich zu ihrer bisherigen Steuer-Identifikationsnummer auch noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.).
Diese Kennziffer soll zur Identifizierung von wirtschaftlich tätigen Personen und Organisationen dienen. Also etwa auch Freiberuflern und Selbstständigen oder abhängig Beschäftigten mit gewerblicher Nebentätigkeit. Und sie soll die Kommunikationen zwischen Unternehmen und Behörden sowie Behörden untereinander vereinfachen. Das teilt der Bund der Steuerzahler unter Verweis auf das zuständige Bundeszentralamt für Steuern mit.
Hintergrund der Vergabe der W-IdNr. soll eine klare Trennung vom betrieblichen und dem privaten Bereich sein. „Steuerzahler müssen jedoch nicht selbstständig tätig werden und diese beantragen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Das Bundeszentralamt für Steuern wird diese auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen.“