Darf man übers Gehalt reden?

von Redaktion

Ist das eigene Gehalt ein Gesprächsthema unter Freunden und Kollegen? Der ein oder andere Arbeitgeber wird das vielleicht verneinen. Doch müssen sich Beschäftigte bei diesem Thema wirklich zurückhalten?

„Das kommt auf die Situation im Einzelfall an“, sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für das Arbeitsrecht. Entscheidend ist in der Regel, aus welchem Grund und mit wem man über das eigene Gehalt spricht. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, auf die Interessen ihres Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen – das ist eine der zentralen Nebenpflichten jedes Arbeitsverhältnisses. Darunter fällt auch die allgemeine Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers – etwa zum Thema Gehalt.

Sie gilt der Fachanwältin zufolge auch dann, wenn eine Verschwiegenheitsverpflichtung nicht explizit im Arbeitsvertrag geregelt ist. „Gibt es keinen triftigen Grund, ist man deshalb grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet“, so Schulze Zumkley. Ein reines Mitteilungsbedürfnis reiche nicht aus.

Anders sieht es allerdings aus, wenn es um Gleichbehandlung geht. Ein Gespräch ist in der Regel die einzige Möglichkeit festzustellen, ob der Arbeitgeber beim Lohn den Gleichbehandlungsgrundsatz einhält. Einschränkungen in Arbeitsverträgen, die das verbieten sollen, sind regelmäßig unwirksam.

Bei einem Konkurrenzunternehmen sollte man das Thema aber nicht ansprechen. „Lohn- und Gehaltsstrukturen eines Unternehmens zählen regelmäßig zum Geschäftsgeheimnis“, erklärt die Fachanwältin. Wo es also aus betrieblichem Interesse eine Schweigepflicht gibt, ist auf diese zu achten.

Und privat? In einem engen Vertrauenskreis, also Familie oder Freunden, dürfe man auch über das eigene Gehalt reden, so die Anwältin. Für diese Fälle besteht die berechtigte Erwartung, dass das persönliche Entgelt vertraulich bleibt und nicht zu Problemen führt.
DPA

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