STEUER

Nur ein Elternteil wird entlastet

Nur ein Elternteil kann den Steuervorteil für sich beanspruchen. © Benjamin Nolte/dpa

4260 Euro zusätzliche Entlastung: Diesen Steuervorteil sieht die Finanzverwaltung für Alleinerziehende vor. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um weitere 240 Euro, das zu versteuernde Einkomme

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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