Renate B.: „Meine Schwester hat ein größeres Grundstück (Wohnhaus und Landwirtschaft) geerbt. Im Grundbuch befindet sich unter Lasten und Beschränkungen folgender Eintrag: Geh- und Fahrtrecht; auflösend bedingt; für den jeweiligen Eigentümer von Flst. 347. Flurstück 347 ist ein angrenzendes landwirtschaftliches Grundstück. Die Grundstücke sind durch einen Zaun ohne Tor getrennt. Das Geh- und Fahrtrecht wurde seit Jahren nicht genutzt, es ist fraglich, ob dieses überhaupt schon einmal genutzt wurde. Der Eintrag soll gelöscht werden. Der Begünstigte zeigt kein Interesse, zum Notar zu gehen. Wie kann man hier eine Löschung erreichen?“
Fahrtrecht soll gelöscht werden
Die Rechtslage ist in diesem Fall ungünstig, sofern der Nachbar einer Löschung nicht zustimmt. Für die Löschung einer Grunddienstbarkeit, zu der ein Geh- und Fahrrecht zählt, ist die Einwilligung aller Beteiligten erforderlich. Eine einvernehmliche Lösung ist daher anzustreben. Es könnte hilfreich sein, mit dem Nachbarn zu sprechen und durch einen finanziellen Anreiz seine Einwilligung zu erwirken.
Es existiert zwar ein Grundbuchberichtigungsanspruch, dieser findet in diesem Fall jedoch keine Anwendung, da die Eintragung nicht fehlerhaft ist. Ein Fehler läge vor, wenn die tatsächliche Lage von der eingetragenen abwiche. Ob das Geh- und Fahrrecht gegenwärtig oder zukünftig ausgeübt wird, ist hierfür nicht maßgeblich. Ein Beispiel für eine fehlerhafte Eintragung wäre ein eingetragenes Geh- und Fahrrecht, wo tatsächlich kein Weg existiert.
Reden Sie daher noch einmal mit Ihrem Nachbarn, vielleicht lässt er sich ja doch überzeugen.
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