Verkehrskontrollen finden an Fasching häufig statt. © dpa
Wer sich mit 0,5 Promille Alkohol im Blut ans Steuer setzt riskiert 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. © Panthermedia
Die Faschingssaison steuert auf ihren Höhepunkt zu. Doch auch an Fasching gilt nicht in jedem Fall Narrenfreiheit. Ein Überblick:
Darf man maskiert hinters Steuer?
Nein. Grundsätzlich sind Verkleidungen wie Mützen oder Perücken beim Autofahren nicht verboten, aber der Fahrer darf sich nicht hinter einer Maske verstecken. Er muss klar erkennbar bleiben – etwa auf einem Blitzerfoto. Wer sich dennoch mit einer Maske hinters Steuer setzt, muss bei einer Kontrolle mit Bußgeld rechnen.
Sind bestimmte Ver- kleidungen verboten?
Wer beispielsweise eine täuschend echte Polizeiuniform trägt, kann Probleme bekommen. Das unbefugte Tragen einer Uniform ist eine Straftat. Auch das Tragen sogenannter Anscheinswaffen, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, verstößt gegen das Waffengesetz. Es droht ein hohes Bußgeld.
Welche Folgen drohen bei Trunkenheit am Steuer?
Wer sich alkoholisiert ins Auto setzt und mit 0,5 Promille im Blut erwischt wird, den kostet das beim Erstverstoß 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei wiederholten Verstößen wird es teurer. Wer Schlangenlinien fährt oder gar einen Unfall verursacht, riskiert schon ab 0,3 Promille Blutalkohol Führerscheinentzug, Geldstrafe und drei Punkte. Als absolut fahruntüchtig gilt ein Autofahrer mit 1,1 Promille. Auch der Versicherungsschutz steht auf dem Spiel. Der Haftpflichtversicherer kann bis zu 5000 Euro Regress fordern. Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto also unbedingt stehen lassen – und ebenso den E-Scooter. Denn auf dem zweirädrigen Flitzer gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer.
Gilt das auch für Fahranfänger?
Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und für unter 21-Jährige gilt die Nullpromillegrenze. Unabhängig vom Alter des Fahrers rät die Polizei grundsätzlich dazu, schon vor Feierbeginn den Rückweg zu planen – entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi. Oder es wird ein Fahrer bestimmt, der dann bei der Feier nüchtern bleibt.
Kann ich am Morgen nach der Faschingsfeier wieder ins Auto steigen?
Nur bedingt. Viele Autofahrer unterschätzen die Gefahr durch Restalkohol. Ein 80 Kilogramm schwerer Mann benötigt etwa zweieinhalb Stunden, um 20 Gramm Alkohol abzubauen. Das entspricht etwa einem halben Liter Bier, einem Viertelliter Wein oder drei Gläsern Schnaps. Frauen brauchen für die gleiche Menge rund drei Stunden zum Abbauen.
Welche Verantwortung trägt ein Beifahrer?
Wer zu einem alkoholisierten Fahrer ins Auto steigt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Wird der Beifahrer verletzt, können seine Ansprüche gekürzt werden, die er im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld.
Was gilt auf dem Fahrrad?
Radfahrer sind bei 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Schon ab 0,3 Promille drohen Radfahrern, die sich auffällig verhalten, mehrere Punkte in Flensburg und eine Geldbuße.
Wie sieht es mit Alkohol am Arbeitsplatz aus?
Am Arbeitsplatz bestimmt grundsätzlich der Chef, ob gefeiert und Alkohol getrunken werden darf. Gibt es ein Alkoholverbot, riskieren Mitarbeiter, die sich ein Gläschen genehmigen, eine Abmahnung. Gleiches gilt, wenn jemand nach ausgiebiger Zecherei am nächsten Morgen mit ordentlich Restalkohol zur Arbeit kommt.
Wie sind Schäden an Fasching abgesichert?
Die Privathaftpflicht kommt für die Schäden auf, die anderen zugefügt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn durch eine Zigarette ein Loch in das Kostüm eines anderen Feiernden gebrannt oder jemand im dichten Gedränge verletzt wird. Versicherer geben aber zu bedenken, dass derjenige, der in eine schunkelnde Masse eintaucht, das Risiko kennt. Der Veranstalter von Faschingsumzügen haftet auch nicht für Schäden durch herabfliegende Süßigkeiten. Die private Unfallversicherung springt dann ein, wenn jemand selbst dauerhaft gesundheitliche Schäden erleidet. afp