Von zu Hause aus zu arbeiten hat für viele Vorteile – bringt aber auch Fragen mit sich. Eine davon: Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen? Der Arbeitgeber müsse die für die auszuführende Tätigkeit erforderliche Mindestausstattung bereitstellen, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin f
Dieser Artikel (ID: 2235897) ist am 25.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).