Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 führen nicht zu steuerlichen Verbesserungen für die Vermietung von Eigentumswohnungen: Anders als vielfach erhofft können die Eigentümer ihre Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft nicht sofort, sondern weiter erst
Dieser Artikel (ID: 2236659) ist am 26.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).