STEUERN

Rücklagen nicht absetzbar

Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 führen nicht zu steuerlichen Verbesserungen für die Vermietung von Eigentumswohnungen: Anders als vielfach erhofft können die Eigentümer ihre Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft nicht sofort, sondern weiter erst

Mittwoch, 14. Januar 2026

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