Damit es am Ende keinen Ärger gibt, sollte man im Vorfeld möglichst alle Fragen mit dem Handwerker klären. © panthermedia
Der Wasserhahn tropft, die Heizung blubbert, Fliesen im Flur gesprungen – in Haus und Wohnung fallen viele Aufgaben an, für die man gute Handwerker braucht. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Wie finde ich einen guten Handwerker?
„Am besten ist es, wenn man jemanden kennt, der jemanden kennt“, so Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes. „Eine Empfehlung von Nachbarn oder Bekannten ist meist eine sichere Bank. “ Auch im Internet kann man recherchieren. „Gute Quellen sind Foren von Nutzern, in denen sie ihre Erfahrungen mit Bau- oder Handwerksfirmen schildern“, sagt Rechtsanwältin Manuela Reibold-Rolinger. Bei Plattformen, die Aufträge vermitteln, sei jedoch Vorsicht angebracht. „Dort tummeln sich auch schwarze Schafe“, so Reibold-Rolinger, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Ansonsten kann man sich auch an Innungen oder an die Handwerkskammer wenden. „Dort wird man aber in der Regel keine Empfehlungen bekommen, sondern nur Adressen von Unternehmen im eigenen Wohnumfeld“, so Florian Becker. „Dann muss man selbst herausfinden, ob die Firma passt.“
Woran erkenne ich Qualität?
Gute Handwerker erkennt man zudem daran, dass sie sich vor Ort ein Bild von den auszuführenden Arbeiten verschaffen, ein Aufmaß machen und die zu erwartenden Kosten detailliert aufführen. „Kunden sollten sich nicht auf pauschale Angebote ohne Besichtigung einlassen, vor allem nicht bei umfangreicheren Arbeiten“, rät Reibold-Rolinger.
Wie erhalte ich einen Überblick über die Kosten?
„Um sich einen Überblick zu verschaffen, können Kunden jederzeit unverbindlich nach den Kosten für verschiedene Arbeiten fragen“, sagt Becker. Das lohne sich, denn die Angebote könnten schon mal um mehrere hundert Euro auseinanderliegen. „Einen verbindlichen Kostenvoranschlag sollte man dann aber nur bei Firmen anfordern, die in die engere Wahl kommen“, rät Becker. Eine Vergütung für den Kostenvoranschlag dürfen Handwerker oder Kundendienste nur verlangen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart worden ist, so die Verbraucherzentralen.
Um wie viel darf der Preis über dem Kostenvoranschlag liegen?
Unwesentliche Abweichungen muss man hinnehmen. Als unwesentlich gilt nach der Rechtsprechung eine Überschreitung von 10 bis 20 Prozent, erklärt das Informationsportal ibau. In manchen Ausnahmefällen haben Gerichte auch schon eine Überschreitung von 25 Prozent zugelassen. Dann allerdings bei eher geringeren Gesamtbeträgen. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages von 15 Prozent wird bei einer Rechnung von 1000 Euro eher als unwesentlich anzusehen sein als bei einer Rechnung von 10 000 Euro.
Was muss man vertraglich regeln?
Verbindlich geregelt sein sollte laut den Verbraucherzentralen: Umfang, Ausführungstermin und die Vergütung.
Was ist besser – Tagessätze, Stundensätze oder ein Festpreis?
„Transparent für den Kunden ist es, wenn der Handwerker seine Preise für Material, Stundensätze für seine Arbeit und eventuelle Anfahrtskosten in seinem Angebot genau aufschlüsselt“, so Becker. Am besten ist es, wenn dann am Ende ein Festpreis steht, an den sich die Firma halten muss. Übrigens müssen Handwerker Kunden gegenüber immer Preise inklusive Mehrwertsteuer nennen. Nicht zulässig ist auch, den Stundenlohn auf halbe oder volle Stunden aufzurunden. Üblich ist inzwischen ein Sechs-Minuten-Takt, berichtet das NDR-Magazin „Markt“. Der Handwerker berechnet also zehn Euro pro angefangenen sechs Minuten.
Wenn der Kunde ein Angebot zum Beispiel per E-Mail bekommt und es per E-Mail bestätigt, gilt der Vertrag als geschlossen. Bei größeren Projekten sollte jedoch ein formaler Verbrauchervertrag abgeschlossen werden.
Muss ich Beginn und Ende der Arbeiten exakt vereinbaren?
„Das ist vor allem bei größeren Bauprojekten sehr wichtig“, so Reibold-Rolinger. Damit ist der Kunde bei Bauverzögerungen rechtlich geschützt. Halten Handwerker einen verbindlichen, fest vereinbarten Termin nicht ein, geraten sie in Verzug. Verbraucher sollten bei solchen Verzögerungen eine Frist setzen, raten die Verbraucherzentralen. Ein bis zwei Wochen sind im Regelfall angemessen.
Generell gilt: Kunden müssen nur für mangelfreie Leitungen zahlen. Daher raten die Verbraucherschützer: Sind die Arbeiten fertiggestellt, sollte man prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind.
Welche Rechte habe ich, wenn Mängel auftreten?
Mängel sollten Auftraggeber dokumentieren – und unbedingt Fotos machen. Die beauftragte Firma muss die Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beseitigen. Diese beträgt zwei Jahre., bei Bauleistungen sind es fünf Jahre. Kunden sollten den Handwerker schriftlich auffordern, den Mangel zu beseitigen, und dafür eine Frist setzen. Dazu raten die Verbraucherzentralen. Eine solche Nachbesserungsfrist setzt man üblicherweise bei zehn Tagen an. Gibt es Probleme, sollte man sich rechtlich beraten lassen.