Im Streit um die Frage, wie die Werte von Bonitätsauskünften wie der Schufa entstehen, stärkt der Europäische Gerichtshof Verbrauchern den Rücken. Der EuGH stellt in einem Fall, der sich gegen die österreichische Auskunftei Bisnode Austria richtete, klar: „Die betroffene Person hat das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung zustande kam“. Das Verfahren müsse so beschrieben werden, dass der Betroffene „nachvollziehen kann, welche ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der automatisierten Entscheidungsfindung auf welche Art verwendet wurden“. Eine bloße Übermittlung eines Algorithmus stelle keine ausreichend präzise und verständliche Erläuterung dar. Es könnte aber unter anderem ausreichen, mitzuteilen, in welchem Maß andere Daten zu einem anderen Ergebnis geführt hätten.
Verbraucherschützer begrüßten das Urteil – ebenso die Schufa. Es trage dazu bei, das Scoring transparenter und verständlicher zu machen, so die deutsche Auskunftei. Einer ersten Einschätzung zufolge erfülle man die Anforderungen bereits.