Mehr Zeit füreinander ist ein häufiges Motiv von Menschen, die vorzeitig in den Ruhestand treten wollen. © Panthermedia
Jeder Vierte will vorzeitig in den Ruhestand, hat eine Umfrage unlängst ergeben. Vorzeitig – das ist ein relativer Begriff. Die Altersgrenze, die zu einer regulären Altersrente berechtigt, ist nämlich individuell verschieden. Sie hängt vom Geburtsjahr ab. Das bedeutet: Wer vor 1964 geboren ist, der erreicht sein reguläres Rentenalter schon vor dem 67. Geburtstag, wenn auch meist nur wenige Monate früher. Alle anderen kommen tatsächlich erst mit 67 an die sogenannte Regelaltersrente. Dennoch gibt es Möglichkeiten für einen vorzeitigen Ruhestand: je nach Alter, Lebenslauf und Gesundheitszustand. Zahlreiche Arbeitnehmer können bereits mit 63 Jahren den Beruf aufgeben. Allerdings oftmals zu dem Preis einer geringeren Rente. Das Rentenalter wurde seinerzeit nicht schlagartig von 65 auf 67 Jahre angehoben. Es gilt ein Übergangszeitraum bis zum Jahr 2031. Innerhalb dieses Zeitraums wird das Eintrittsalter für jeden neuen Rentenjahrgang ein Stückchen höher angesetzt, bis es beim Jahrgang 1964 „das Ziel 67 Jahre“ erreicht. Die „Rente mit 67“ trifft also die Jahrgänge 1964 und jünger voll.
■ Vorzeitige Rente
Eine vorzeitige Rente muss – wie alle Rentenarten – bei der Rentenversicherung beantragt werden. Das sollte möglichst drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn geschehen. Für Schwerbehinderte und ehemalige Bergleute gilt Extra-Recht. Ansonsten gibt es als „Frührente“ diese beiden Rentenarten: „Altersrente für langjährig Versicherte“ und „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.
■ Besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es nur abschlagsfrei, also ohne Kürzung. Dafür müssen mindestens 45 Versicherungsjahre vorliegen. Diese Rente ist vorwiegend für Menschen interessant, die schon sehr früh in den Beruf eingestiegen sind. Akademiker kommen kaum auf die geforderten Jahre; es sei denn, sie haben neben dem Studium gearbeitet. Denn reine Studienzeiten werden bei dieser Rente nicht angerechnet.
■ Langjährig Versicherte
Diese Rente ist realistischer zu ergattern. Dafür genügen 35 Versicherungsjahre – und auch Studienzeiten beispielsweise werden anerkannt. Aber hier sind Abschläge hinzunehmen.
■ Schwerbehinderte
Auch Schwerbehinderte können früher in Rente gehen – und zwar mit oder ohne Abschläge. Voraussetzung ist für beide Fälle, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und mindestens 35 Versicherungsjahre vorgezeigt werden können. Dabei haben die Jahrgänge ab 1964 die Möglichkeit, diese Rente schon mit 62 Jahren zu beziehen, Ältere sogar noch früher – dann allerdings mit Abschlag (bis zu 10,8 Prozent). Wer bis 65 weiterarbeitet, der kann auch diese Rente abschlagsfrei erhalten. Es zählt der GdB am Tag des Renteneintritts. Sollte sich später an diesem Status etwas ändern, so bleibt das ohne Auswirkung.
■ Altersgrenzen
Wie den Zeitpunkt des Rentenbeginns bestimmen? Die genannten Altersgrenzen stellen den frühestmöglichen Beginn der jeweiligen Rentenart dar. Jeder darf über den 63., 64. oder 65. Geburtstag hinaus weiterarbeiten. Im Rentenantrag ist dann der Monat anzugeben, zu dem erstmals Rente bezogen werden soll. Die Frührente hinauszuzögern, hat Vorteile. Ein möglicher Abschlag fällt entsprechend geringer aus. Und jeder Monat, der länger gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt wird, erhöht die Rente – wenn auch bescheiden.
■ Versicherungsjahre
Grundsätzlich zählen als Versicherungszeit alle Zeiträume, in denen versicherungspflichtig gearbeitet wurde. Allerdings muss nicht 35 Jahre durchgearbeitet worden sein, um mit 63 in Rente zu gehen. Je nach Rentenart kommen weitere Zeiten hinzu, zum Beispiel:
Bei der 45-jährigen Wartezeit gelten zum Beispiel Studienzeiten nicht. Auch ist Vorsicht geboten, wenn kurz vor der Rente Arbeitslosigkeit vorlag. Die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn zählen nur dann zu den 45 Jahren, wenn der Grund Insolvenz oder die Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers war.
■ Reicht die Zeit?
Die Versicherten müssen selbst nachschauen, ob die gesammelten Zeiten reichen. Dazu gibt es ab dem 55. Geburtstag alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin sind alle gespeicherten Versicherungszeiten aufgeführt. Diese sind zu prüfen, weil möglichweise Zeiten fehlen können. So muss beispielsweise die Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich beantragt werden (mit dem Formular V0800). Ferner gibt es eine Wartezeitauskunft, der entnommen werden kann, für welche Rentenart die Wartezeit erfüllt ist – und für welche (noch) nicht.
Im 2. Teil
unserer Serie finden Sie Beispiele für die verschiedenen Rentenarten, die zu erwartenden Abschläge und Möglichkeiten, diese abzumildern.