Briten reicht deutscher Pass nicht mehr

von Redaktion

Für visafreie Reisen nach Großbritannien reicht der deutsche Reisepass nicht mehr. Von Mittwoch an können deutsche Reisende, für die keine Visumpflicht gilt, die elektronische Reisegenehmigung beantragen, die vom 2. April an vorgeschrieben ist. Die Electronic Travel Authorisation (ETA) wird mit dem Reisepass verknüpft – und kostet gut zwölf Euro.

Was ist die ETA?

Im Kern ist die ETA eine digitale Sicherheitsüberprüfung derer, die ohne Visum nach Großbritannien reisen. Für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen reichte bislang der deutsche Reisepass. Abgefragt werden unter anderem mögliche Vorstrafen. Die britische Regierung verspricht sich davon, dass „bessere Sicherheitskontrollen stattfinden, um einen Missbrauch unseres Einwanderungssystems zu verhindern“.

Eine erfolgreich beantragte ETA berechtigt zu mehreren Reisen und Aufenthalten von bis zu sechs Monaten in einem Zeitraum von zwei Jahren. Der Reisepass muss in dieser Zeit gültig sein. Ein weiterer Effekt für die britische Regierung: Weil die ETA für etliche Länder Pflicht ist, wird mit zusätzlichen Einnahmen in Milliardenhöhe kalkuliert.

Wie beantragt man sie?

Das britische Innenministerium empfiehlt dafür eine eigens entwickelte App. Neben der Beantwortung der Sicherheitsfragen und Angaben zu Adresse und Arbeitsplatz muss ein Foto des Reisepasses und für alle im Alter von über neun Jahren ein Foto des Gesichtes hochgeladen werden. Wer kein dafür gerüstetes Handy hat, kann auch einen Computer und die entsprechende Internetseite benutzen.

Reisende sollten sich zeitnah um die ETA kümmern. Zwar teilte das britische Innenministerium auf Nachfrage mit, bei der „großen Mehrheit“ der Anträge werde innerhalb von Minuten automatisiert entschieden. Offiziell wird aber eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Tagen angegeben. Losfliegen dürften Reisende allein mit einem ETA-Antrag, dann begänne aber bei der Ankunft vor der Einreisekontrolle das bange Warten, ob auch wirklich die Bestätigung kommt.

Wer muss sich um die ETA kümmern?

Wer allein eine Reise bucht, etwa einen Flug direkt bei der Airline, steht selbst in der Verantwortung. Bei der Buchung einer Pauschalreise muss dagegen zunächst der Reisevermittler laut Gesetz „vor Vertragsabschluss über alle wesentlichen Dinge informieren“, sagt Karolina Wojtal, Sprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums. „Dazu gehören auch sämtliche Anforderungen an die Ein- und Durchreise.“ Diese müssen unaufgefordert und schriftlich zur Verfügung gestellt werden.

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