Was die Frührente kostet

von Redaktion

Wer vorzeitig in den Ruhestand will, muss vorher sorgfältig rechnen. Denn die Rentenabschläge, die man sich damit einhandelt, haben lebenslänglich Bestand. © Andriy Popov, panthermedia

Klar ist: Durch die Rentenabschläge ergibt sich ein Minus, weil für jeden Monat, den man sich früher aus dem Arbeitsleben verabschiedet, dauerhaft 0,3 Prozent des Rentenanspruchs verloren gehen. Maximal bis zu 14,4 Prozent, Schwerbehinderte können höchstens auf 10,8 Prozent kommen (unsere Tabelle zeigt die Grundlagen, auch Grundrentenzuschläge sind von Abzügen betroffen).

Beispiel: Abschlag

Angenommen, ein Rentner hat sich bis zum 63. Geburtstag eine Rente in Höhe von 1500 Euro brutto erarbeitet. Sein reguläres Rentenalter ist 67 Jahre. Statt vier Jahre (also 48 Monate) weiterzuarbeiten, geht er mit 63 in den Ruhestand, weil er ausreichend Zeiten für die „Altersrente für langjährig Versicherte“ (35 Jahre) vorweisen kann. Seine Rente würde dann (um 48 Monate x 0,3 Prozent) auf 1284 Euro gekürzt (48 x 4,50 Euro = 216 Euro). Davon gehen noch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das sind rund 11 Prozent (7,3 Prozent Kranken- und 3,6 Prozent Pflegeversicherung). Außerdem mindert der individuelle Zusatzbeitrag, der mit Jahresbeginn 2025 im Durchschnitt auf 2,5 Prozent gestiegen ist und den die Kassen festlegen, die Rente zusätzlich.

Der Abschlag gilt lebenslang. Auch bei Erreichen des regulären Rentenalters wird die Rente um denselben Prozentsatz gekürzt. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung verzichten Frührentner mit Abschlägen auf Summen, die hoch fünfstellig sein können.

Anders sieht das bei der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ aus. Diese gibt es ausschließlich abschlagsfrei – aber nur für diejenigen, die 45 Versicherungsjahre vorweisen. Wichtig: Alle Formen der Rente (ob vorzeitig bezogen und gekürzt oder nicht) steigen im Laufe der Jahre. Denn die jährlichen Rentenanpassungen gelten für alle Rentenarten. Im Jahr 2023 gab es fast 6 Prozent mehr, im Jahr 2024 immerhin noch mehr als 4,5 Prozent.

Beispiel: Mehrarbeit

Entscheidet sich dieser Rentner dafür (und hat er die Möglichkeit dazu) bis zum 67. Geburtstag weiterzuarbeiten, so füllt sich das Rentenkonto weiter. Angenommen, der Mann würde in diesen vier Jahren exakt so viel wie der deutsche Durchschnitt verdienen, würde die Rente insgesamt um fast 150 steigen, die Gesamtbruttorente würde dann 1650 Euro ausmachen – auch wieder abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Differenz zwischen der vier Jahre früher bezogenen Bruttorente und der vollen Rente mit 67 beträgt in diesem Beispiel fast 370 Euro monatlich. Dabei sind etwaige Steuern auf die Rente noch nicht eingerechnet – aber auch die künftigen Rentenerhöhungen nicht.

Sonderbeiträge

Wer vor der regulären Altersgrenze aussteigen will, der kann die dann meist anfallenden Rentenabschläge ab dem 50. Lebensjahr ausgleichen. Die Sonderbeiträge, die dafür in die Rentenkasse gezahlt werden können, sind zwar nicht billig, gelten aber noch als rentabel. Die „interne Rendite“ von Rentenbeiträgen beträgt – je nach persönlicher Lebenssituation – 2,5 bis 4 Prozent. Wer Sonderbeiträge zahlen will, der sollte einen Blick in seine „Renteninformation“ werfen. Die kommt jedes Jahr per Post.

Daraus geht unter anderem hervor, welche Rentenhöhe aktuell (und ohne Berücksichtigung künftiger Rentenanpassungen) ab der persönlichen Altersgrenze zu erwarten ist. Wer zu dem Entschluss kommt (vermutlich geht das nicht ohne ein Gespräch mit einem Experten der Rentenversicherung oder einem „Versichertenältesten“), Sonderbeiträge leisten zu wollen, der kann bei der Rentenversicherung eine „Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung“ beantragen. Das geht einfach online. Übrigens: Wer Sonderbeiträge einzahlt und sich doch noch entschließt, länger zu arbeiten, der verliert nichts. Die eingezahlten Sonderbeiträge erhöhen die spätere Rente.

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