STEUERN

Kosten mit E-Rezept absetzen

E-Rezepte ersetzen die Druckvariante. © Fabian Sommer, fps

Krankheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben beziehungsweise Zuzahlungen für Medika

Samstag, 4. April 2026

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