Wie Eltern vorsorgen

von Redaktion

Schon bevor das Baby da ist, sollten sich die werdenden Eltern darüber verständigen, wer sich wie lange um den Nachwuchs kümmert und wie der andere im Ausgleich in dessen Altersvorsorge investiert. © Jenny Sturm, panthermedia

Der Vater verdient das Geld, die Mutter kümmert sich um Haushalt und Kinder: Dieses Rollenmodell hat längst ausgedient. Dennoch bleibt das Problem: Wer auch immer beruflich zurücksteckt, um die häusliche Arbeit zu verrichten, hat später ein Problem mit seiner Rente – sie wird nämlich nicht reichen, wenn man nicht beizeiten vorsorgt. Zumal sich niemand darauf verlassen sollte, dass der Ehepartner das Auskommen schon sichern wird, eine Scheidung ist nie auszuschließen.

■ Wie sich die Rente berechnet

Zwar erhalten Mütter und Väter für jedes Kind Rentenanwartschaften für bis zu drei Jahre gutgeschrieben. Das entspricht aktuell einem Rentenanspruch in Höhe eines Rentenpunkts pro Jahr. Ein Rentenpunkt wiederum entspricht 2025 39,32 Euro Rente pro Monat. Wurden die Kinder vor 1992 geboren, werden pro Kind bis zu 30 Monate gutgeschrieben. Zusätzlich rechnet die Deutsche Rentenversicherung Müttern und Vätern bis zu zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten an. Dennoch ist es vor allem für Hausfrauen und Hausmänner wichtig, frühzeitig vorzusorgen: Welche Möglichkeiten es dafür gibt.

■ Für viele Eltern lohnt sich Riester

Man kann der Riester-Rente einiges vorwerfen, doch für verheiratete Erwerbslose mit Kindern oder für Eltern mit geringem Einkommen ist sie bestens zur Vorsorge geeignet. Um das Angebot samt staatlichen Zulagen nutzen zu können, muss der erwerbstätige Partner riestern und zu einhundert Prozent zulagenberechtigt sein. Das ist er, wenn er mindestens vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens bis maximal 2100 Euro einschließlich aller Zulagen in einen Riester-Vertrag einzahlt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch der erwerbslose Ehepartner zu 100 Prozent von den staatlichen Riester-Zulagen profitieren. Dafür zahlt er den Mindesteigenbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr ein, um die staatliche Zulage in Höhe von 175 Euro zu erhalten. Dazu kommen Zulagen für den Nachwuchs: 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder und 300 Euro für nach 2008 geborene. Wer angestellt ist und sich in Elternzeit befindet, ist ebenfalls direkt förderberechtigt. Voraussetzung ist, dass die notwendigen Mindesteinzahlungen von 60 Euro pro Jahr in den Vertrag geleistet werden.

Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag ein. Seine Frau ist mittelbar zulagenberechtigt, da das Paar verheiratet ist und sie als Vollzeit-Hausfrau und Mutter 60 Euro pro Jahr einzahlt. Gemeinsam haben sie zwei Kinder, geboren in den Jahren 2010 und 2012. Daraus ergeben sich an staatlichen Zulagen: 175 Euro für die Ehefrau, 175 Euro für den Ehemann, 300 Euro pro Kind macht zusammen 950 Euro pro Jahr. Dazu gibt es Steuervorteile für den Partner, der angestellt ist: Bis zu 2100 Euro der in den Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge lasse sich jährlich von der Steuer absetzen.

■ Rentenversicherung mit Ertragschancen

Bei privaten Rentenversicherungen handelt es sich um Verträge, bei denen die Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge in eine Versicherung einzahlen. Im Gegenzug beziehen sie eine lebenslange Rente. Bei der klassischen Rentenversicherung wird das Geld konservativ angelegt. Der Sparanteil wird entsprechend niedrig verzinst. Jedoch wissen die Versicherten bei dieser Variante von Beginn an, wie viel ihnen einmal ausgezahlt wird.

Die größeren Ertragschancen bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung, denn hier kann die Versicherung die eingezahlten Beiträge in Investmentfonds investieren. Eine Rentengarantie erhalten die Versicherten jedoch nicht oder nur gegen Aufpreis. Ohne Garantie besteht wegen der Schwankungen am Kapitalmarkt die Gefahr, dass die eingezahlten Beiträge von der Versicherung nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden können. Wer sich nicht zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Rentenversicherung entscheiden kann, wählt am besten eine Kombination aus beidem: die hybride Rentenversicherung. Bei der „neuen Klassik“ werden die Beträge sowohl in sichere Anleihen als auch in Investmentfonds angelegt.

■ ETF-Sparplan immer eine gute Wahl

Mit einem ETF-Sparplan werden jeden Monat Anteile eines oder mehrerer sogenannter Indexfonds gekauft. Diese Fonds bilden einen Börsenindex nach und enthalten – je nach Präferenz – mehrere tausend Aktien oder Anleihen. Daher verteilt sich das Risiko der Aktienanlage beträchtlich. ETFs sind leicht zu verstehen, jederzeit an der Börse handelbar und ihre laufenden Kosten liegen bei unter 0,5 Prozent pro Jahr. Die Sparbeiträge können angepasst werden. Ein ETF-Sparplan ist jederzeit pausier- und kündbar. Um ETFs kaufen zu können, benötigt man ein Depot. Die Indexfonds eignen sich gleichermaßen zum Vermögensaufbau wie auch zur privaten Altersvorsorge.

■ Grundregeln vereinbaren

Damit eine gerechte Vorsorge klappt, müssen die Eheleute oder Lebenspartner, am besten noch vor der Geburt des Kindes, die Grundregeln klären. Dabei geht es zum einen um eine Bestandsaufnahme: Also die Rechnung, wie viel Geld durch Job, Kinderzuschlag, Elterngeld und Kindergeld monatlich zusammenkommt, und um die Frage, wie viel der erwerbstätige Partner in den Kindererziehungsjahren für den anderen in eine Rentenversicherung, Sparpläne oder einen Fonds einzahlt. Das sollte man unbedingt verbindlich regeln, um späteren Verdruss zu vermeiden.

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