BFH: Höhere Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer noch zu errichtenden Immobilie erhöhen nachträglich vereinbarte Sonderwünsche auch die Grunderwerbsteuer. Das Finanzamt kann diese in einem gesonderten Steuerbescheid nachfordern, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen entschied (Az.

Montag, 19. Januar 2026

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