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7. März 2025
Alles was man theoretisch auch selbst machen könnte, wie zum Beispiel Fensterputzen, erkennt das Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung an. © Panthermedia
Dienstleistungen und Handwerkerkosten im Privathaushalt können die Steuer mindern. Viele Steuerzahler wissen das aber nicht. Dabei sind bis zu
Dieser Artikel (ID: 2243076) ist am 07.03.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30).