Frühjahrsputz bei der Steuer

von Redaktion

Alles was man theoretisch auch selbst machen könnte, wie zum Beispiel Fensterputzen, erkennt das Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung an. © Panthermedia

Dienstleistungen und Handwerkerkosten im Privathaushalt können die Steuer mindern. Viele Steuerzahler wissen das aber nicht. Dabei sind bis zu 5710 Euro Ersparnis drin. So lassen sich Mietnebenkosten, Gartenarbeit, Putzdienste oder Malerarbeiten bei der Steuer einbringen.

■ Dienstleistungen

Wer Helferinnern und Helfer beauftragt, den Haushalt auf Zack zu bringen, spart Steuern: Ausgaben für eine Reinigungskraft, für Gartenarbeit, den Fensterputzer, die Bügelwäsche, den Winterdienst oder die Teppichreinigung gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch die Versorgung von Kindern und pflegebedürftigen Personen gehört dazu, ebenso wie ein Tiersitter, wenn dieser ins Haus kommt.

„Als Faustregel gilt: Alle Dienstleistungen im Privathaushalt, die man theoretisch auch selbst erledigen könnte, zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen“, sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Auch Ausgaben, die in einer selbstgenutzten Ferienwohnung anfallen, erkennt das Finanzamt an.

■ Steuerabzug

20 Prozent der Ausgaben, maximal 20 000 Euro im Jahr können Steuerzahler für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben. Die Steuerersparnis beträgt maximal 4000 Euro im Jahr. „Die 20 Prozent werden direkt von der Steuer abgezogen“, sagt Nöll. Bei anderen steuermindernden Aufwendungen, zum Beispiel Werbungskosten, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und letztlich entscheidet der persönliche Steuersatz, wie viel man spart, erklärt der Steuerexperte. Bei den haushaltnahen Dienstleistungen profitieren dagegen alle Steuerzahler im selben Umfang. Lohnsteuerhilfevereine erstellen die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Pensionäre und Rentner. „Personen, die zum ersten Mal in die Beratung kommen, wissen häufig nicht, dass sie die Ausgaben für Dienstleistungen im Haushalt angeben können und haben die Posten gar nicht angesetzt, weiß Nöll aus Gesprächen mit den Beratern vor Ort.

■ Minijob

Oftmals wird eine Reinigungskraft über einen Minijob beschäftigt. Auch dann greift der Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen, allerdings in anderem Umfang: Es können ebenso 20 Prozent der Kosten angegeben werden, allerdings nur bis zu einer Höhe von 2550 Euro im Jahr. Die Steuerersparnis beträgt aber maximal 510 Euro im Jahr. Das lohnt sich: Bei einem Minijob-Verdienst von 240 Euro im Monat plus Sozialabgaben von 35,81 Euro fallen für den Auftraggeber 275,81 Euro im Monat an. Durch die Steuerersparnis sind es unter dem Strich nur 233,31 Euro. Zudem ist die Haushaltshilfe legal beschäftigt und unfallversichert.

■ Handwerkerkosten

Auch Ausgaben für Handwerkerleistungen wirken sich steuermindernd aus. Dazu gehören Malerarbeiten, Fußbodenverlegung, eine Badsanierung oder der Einbau neuer Fenster. Aber auch Kosten für einen Schlüsseldienst, den Einbau einer Wallbox zum Laden des E-Autos, die Installation einer Solaranlage, die Reparatur der Waschmaschine und sogar einen Klavierstimmer, der in den Haushalt kommt, erkennt das Finanzamt an. „Allerdings werden nur die Arbeits- und Fahrtkosten anerkannt. Materialkosten bleiben außen vor“, so Steuerexperte Nöll. In der Rechnung sollte deshalb beides separat ausgewiesen sein. Bei Handwerkerkosten werden ebenso 20 Prozent anerkannt, maximal 6000 Euro im Jahr. Die Steuerreduzierung liegt bei maximal 1200 Euro.

■ Nebenkosten

Was viele Mieterinnen und Mieter nicht wissen: Auch Teile der Nebenkostenabrechnung lassen sich in der Steuererklärung angeben. „Das lohnt sich immer, vor allem aber dann, wenn der Vermieter größere Renovierungsarbeiten in einem Jahr durchführen lässt und die Ausgaben auf die Mieter umlegt“, sagt Nöll. Bei den Nebenkosten lassen sich sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen – beispielsweise Kostenanteile für Gartenarbeit oder Hausmeistertätigkeiten – als auch Handwerkerleistungen einbringen wie Malerarbeiten oder die Wartung der Heizungsanlage.

■ Ersparnis

Kombiniert man alle drei Steuerrabatte, liegt die maximale Steuerersparnis bei 5710 Euro in einem Jahr. Dafür muss man allerdings auch 28 550 Euro investiert haben. Ist der Maximalbetrag etwa bei den Handwerkerleistungen bereits ausgeschöpft, kann es sinnvoll sein, weitere Arbeiten ins Folgejahr zu verlegen, um erneut vom Steuerbonus zu profitieren. „Damit die Steuerreduzierung auch greift, ist es wichtig, Rechnungen und Belege aufzuheben und den Betrag zu überweisen oder per Girokarte zu begleichen, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an“, erklärt Nöll.

Mehr Informationen

Ein Dossier zum Thema „Steuerrabatt“ gibt es kostenlos per E-Mail von: ratgeber@biallo.de

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