Maria B.:„Wir haben unserer Tochter im Februar 2020 eine kleine Eigentumswohnung in München als Schenkung überlassen. Der Nießbrauch wurde für uns eingetragen. Im September 2024 wurde der Nießbrauch gelöscht. Jetzt verkauft die Tochter die vermietete Wohnung privat (ohne Makler). Der Mietvertrag ble
Dieser Artikel (ID: 2245262) ist am 11.03.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).