Maklerin haftet bei Fehlern

Wer einen Makler aufsucht, um sich beraten zu lassen, der sollte sich auf dessen Kompetenz verlassen können. Unterläuft dem Makler ein Fehler, macht er sich unter Umständen haftbar und muss entstandenen Schaden ersetzen. Zu dieser Einschätzung gelangt das Landgericht Arnsberg in einem Urteil (Az. 3

Mittwoch, 14. Januar 2026

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