Wer einen Makler aufsucht, um sich beraten zu lassen, der sollte sich auf dessen Kompetenz verlassen können. Unterläuft dem Makler ein Fehler, macht er sich unter Umständen haftbar und muss entstandenen Schaden ersetzen. Zu dieser Einschätzung gelangt das Landgericht Arnsberg in einem Urteil (Az. 3
Dieser Artikel (ID: 2245997) ist am 12.03.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).