Solche Automaten könnten in Zukunft Postfilialen ersetzen. Das braucht aber jeweils eine Genehmigung.
In Deutschland sind erstmals Automaten als offizielle Postfilialen anerkannt worden. Man habe neun Zulassungen für automatisierte Stationen anstelle von Universaldienstfilialen erteilt, heißt es in einem Schreiben der Bundesnetzagentur.
Es handelt sich um sogenannte Poststationen, in denen Pakete abgegeben und abgeholt sowie Briefmarken gekauft und Briefe eingeworfen werden können. Außerdem ist eine Videoberatung möglich. Solche Automaten gibt es zwar schon seit einigen Jahren, sie wurden bislang aber nicht als Filialen anerkannt – daher halfen sie der Post auch nichts zur Erfüllung ihrer Filialnetzpflicht. Das ändert sich nun.
Die Post ist verpflichtet, in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern eine Filiale zu haben. Außerdem darf die Filiale in zusammenhängend bebauten Wohngebieten nicht weiter entfernt sein als zwei Kilometer. Diese Vorgaben hält die Post schon seit Jahren nicht ein, im Juli 2024 gab es in Deutschland 141 unbesetzt Pflichtstandorte.
Wenn der letzte Laden in einem Dorf dichtgemacht hatte, hatte die Post ihre Mühe, Ersatz zu finden. Mit der Novelle des Postgesetzes im vergangenen Jahr wurden die Vorgaben gelockert – die Filialnetzpflicht blieb zwar bestehen, seither können bestimmte Automaten aber auf besagte Pflicht angerechnet werden. Allerdings benötigt die Post die Zustimmung der Bundesnetzagentur, außerdem werden Kommunalvertreter einbezogen.
Indes häuften sich 2024 die Beschwerden über die Postdienstleister: Deutlich mehr Bürger haben sich über die Deutsche Post und ihre Wettbewerber beschwert als bislang bekannt. Wie aus Angaben des Logistikers DHL mit seiner Briefsparte Deutsche Post hervorgeht, sind bei ihm im vergangenen Jahr circa 420 000 Beschwerden zu Briefen und Paketen eingegangen. Es ging um „wesentliche Leistungsstörungen bei der Erbringung von Postdienstleistungen“, etwa Verlust, Entwendung, Beschädigung und Verspätungen.