LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Frederike L.: „Eine 91-jährige Dame wohnt seit 40 Jahren in einer Mietwohnung. Jetzt wird das Haus verkauft, und der Vermieter will ihren Vertrag kündigen, um neue Mieter zu höheren Mieten aufzunehmen. Ist das rechtlich möglich, oder greift hier eine Härtefallregelung? Und, falls nicht: Wie lange ist die Kündigungsfrist?“

Darf der Mieterin gekündigt werden?

„Leider ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Verkauf eines Hauses das Mietverhältnis ändern würde. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: Kauf bricht nicht Miete. Der Mietvertrag der 93-jährigen Dame läuft einfach weiter und kann auch nicht gekündigt werden. Ein Verkauf ist kein Kündigungsgrund. Es gibt nur ganz wenige Gründe, aus denen Mietverhältnisse gekündigt werden dürfen. Die Mieterin sollte auch keinesfalls einen neuen Mietvertrag unterschreiben, falls ihr einer vorgelegt wird. Und sich am besten beraten lassen, falls sie unter Druck gesetzt wird. Sehr gerne auch in einem örtlichen Mieterverein wie dem Mieterverein München.“

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