Eine Gebäudeversicherung deckt nicht alle Schäden. Vor allem Sturzfluten sind nicht enthalten. © IMAGO/Rolf Poss
Es regnet, es schneit, es taut: Wenn Bäche, Flüsse und Kanalisationen Wassermassen nicht mehr fassen können, sind oft Überschwemmungen die Folge. Schwappen die Fluten ins Haus, ist das Eigenheim schnell ruiniert. Die Versicherer warnen, dass extreme Wetterereignisse durch den Klimawandel zunehmen. Eine Wohngebäudeversicherung allein reicht dann nicht aus, um die finanziellen Folgen zu mildern. Versicherte benötigen vielmehr zusätzlich eine Elementarschadenversicherung.
Wann leistet eine Elementarschadenversicherung?
Bei Schäden am Haus, die durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer und Leitungswasser verursacht wurden, greift die Wohngebäudeversicherung. Steht das Haus aber aufgrund von sintflutartigem Regen, Hochwasser oder Überschwemmungen unter Wasser, braucht es zusätzlich einen Baustein für Elementarschäden. Dieser leiste auch bei Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Schneedruck, Lawinenabgänge oder Rückstau – also wenn Wasser aus der Kanalisation ins Haus drückt und aus Toilette, Dusche und Waschbecken sprudelt, erläutert Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Schäden durch Sturmfluten sind regelmäßig nicht mit abgedeckt, es gibt aber vereinzelte Versicherer, die dieses Szenario einschließen. Hier sollten Eigentümer in technischen Schutz investieren. Wichtig: Die Naturgewalten, vor deren Schäden Hausbesitzer sich schützen wollen, sollten ausdrücklich in der Police aufgeführt sein. Denn: „Der Schutz ergibt sich allein aus den Vertragsbedingungen“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand des Bunds der Versicherten (BdV). „Es gilt nur, was dort erwähnt ist.“ Ein Fallstrick: Laut dem Gesamtverband der Versicherer sind Schäden durch steigendes Grundwasser nie abgedeckt.
Für welche Kosten kommt die Police auf?
Die Elementarversicherung wird Rehmke zufolge nur in Verbindung mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten. In der Regel übernimmt die Versicherung im Schadenfall die Kosten für Reparaturen und Aufräumarbeiten bis hin zum Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes oder der beschädigten Gebäudeteile. Zudem werden, falls das Gebäude eine Zeit lang nicht bewohnbar sein sollte, Hotelkosten übernommen. Auch diese Leistungen sollten exakt in den Unterlagen beschrieben sein. Wer zusätzlich zum Gebäude auch sämtliches bewegliches Inventar vor Elementargefahren schützen möchte, der benötigt den Zusatzbaustein für Elementarschäden nicht nur bei der Wohngebäudeversicherung, sondern auch bei der Hausratversicherung. Das macht bei einer teuren Einrichtung Sinn.
Was sollte man beim Abschluss beachten?
Die Wahl der Versicherung sollte dem Verbraucherportal Finanztip zufolge an die regionalen Gegebenheiten angepasst werden. Entscheidend ist also, dass sämtliche möglichen Risiken von der Police abgedeckt werden. Die Versicherungssumme „sollte so bemessen sein, dass im Schadenfall die vollständigen Reparaturkosten gedeckt sind – inklusive Wiederaufbau des Gebäudes und der Beseitigung von Schäden durch Wasser, Schlamm oder Erdrutsche“, sagt Finanztip-Versicherungsexpertin Henriette Neubert. Gute Versicherungen schließen Finanztip zufolge zudem grobe Fahrlässigkeit, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Kosten für die Dekontamination des Erdreichs sowie Wasserzu- und Wasserableitungsrohre auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes mit in den Schutz ein. Verbraucherschützer empfehlen, vor Vertragsschluss mindestens drei Angebote für den Zusatzbaustein Elementargefahren einzuholen. Eines davon sollte der aktuelle Versicherer beisteuern. Wichtig: Wer den Anbieter wechselt, sollte sich vor der Kündigung des bestehenden Vertrags die Deckungszusage der neuen Versicherung besorgen, damit der Schutz nahtlos gewährleistet ist. Ist die Immobilie noch nicht abgezahlt, muss die Bank einer Vertragskündigung der Wohngebäudeversicherung regelmäßig zustimmen.
Ist eine teure Versicherung automatisch gut?
Laut Elke Weidenbach muss das Gesamtpaket stimmen. Dazu gehört auch die von manchen Versicherern verlangte Selbstbeteiligung. Die müssen Eigentümer für den Schadenfall in der Hinterhand haben. Außerdem kann es sein, dass Anbieter ihren Versicherungsnehmern vorschreiben, bessere Maßnahmen zum Schutz des Hauses vorzunehmen, etwa den Einbau von Rückstauklappen oder Aufkantungen, um die Dichtheit des Hauses zu verbessern. Solche Investitionen fließen in den Vergleich der Vertragsangebote ein. Wegen der individuellen Einstufung der Gebäude variieren die Prämien stark. Orientierung bietet unter anderem der Preis-Leistungsvergleich (www.test.de/Wohngebaeudeversicherung-Vergleich-4255878-0/) der Stiftung Warentest für das Jahr 2024.