ARBEITSRECHT

Nebenjob mit Absprache

von Redaktion

Nebenbei das Gehalt aufbessern: Das geht, wenn der Hauptjob nicht beeinträchtigt wird. © Sebastian Gollnow, dpa

Wie die Zeit außerhalb der Arbeit aussieht, geht den Arbeitgeber in der Regel nichts an. Doch manchmal können Nebentätigkeiten im Konflikt mit dem Hauptjob stehen. So gilt etwa, dass Nebentätigkeiten generell als problematisch angesehen werden, wenn sie bei einem Konkurrenzunternehmen stattfinden, die eigene Leistung beeinträchtigen oder auf betriebliche Ressourcen zugreifen, erklärt Arbeitsrechtler Jan Tibor Lelley.

In solchen Fällen wird die Nebentätigkeit zu einer Störung. Ohne Absprache kann das ein möglicher Kündigungsgrund sein, wie der Fachanwalt für Arbeitsrecht im Podcast der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ ausführt.

In der Regel sind Nebentätigkeiten beim Arbeitgeber nicht anmelde- oder genehmigungspflichtig, so Lelley. Arbeitnehmer müssen also nicht von selbst darüber informieren. Der Arbeitgeber kann jedoch nachfragen, um Auskunft über die Aktivitäten zu bekommen. Eine Nebentätigkeit ist grundlegend kein Problem und wird durch die Handlungs- und Berufsfreiheit im Grundgesetz gesichert. Voraussetzung ist eben: Das Unternehmen, bei dem man arbeitet, erleidet dadurch keinen Schaden und der Arbeitnehmer überschreitet nicht die gesetzlichen maximalen Arbeitszeiten.
DPA

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