ARBEITSRECHT

Beweislast bei Volkswagen

Streit um Vergütung für Betriebsräte. © dpa

Wolfsburg – Im Streit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte im Volkswagen-Konzern hat das Bundesarbeitsgericht dem Unternehmen eine Beweispflicht verordnet. Korrigiere der Arbeitgeber eine vorgenommene Anhebung der Betriebsratsvergütungen,

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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