Inhaftierte im deutschen Maßregelvollzug sind laut Gesetz auch während ihrer Haft zu einer Tätigkeit verpflichtet. Trotzdem handelt es sich dabei nicht um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, weshalb auch keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Darum erarbeiten sic
Dieser Artikel (ID: 2253487) ist am 24.03.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).