Gehen Beschäftigte in Elternzeit, muss sich der Arbeitgeber in aller Regel um eine Vertretung kümmern. Viele Eltern haben Angst, ihren Job zu verlieren, wenn ihre Position ohne zeitliches Limit von einer anderen Person besetzt wird. Darf der Arbeitgeber eine Vertretung mit unbefristetem Vertrag eins
Dieser Artikel (ID: 2254394) ist am 25.03.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).