Karl S.: „Wir haben uns als Ehepaar mit getrennten Testamenten gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Der Letztversterbende soll von unserem einzigen Kind beerbt werden. Dabei geht es um den Anteil an einem Grundstück und um Bargeld. Der Grundstückswert wird unter den 400 000 Euro Freibetrag bleiben
Dieser Artikel (ID: 2255085) ist am 26.03.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).