Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden. Gerade in Wohngemeinschaften kommt es aber immer mal wieder vor, dass weitere Mitbewohner Post vom Beitragsservice bekommen, obwohl einer den Beitrag bereits entrichtet.
Wer zu Unrecht Post erhält, sollte vielmehr darauf reagieren, um Mahnungen zu vermeiden, rät Elisabeth Graml von der Verbraucherzentrale Bayern. „Zahlt ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag, kann man sich abmelden.“ Der Beitragsservice benötigt dafür Name und Beitragsnummer der zahlenden Person sowie die Information, dass man mit dieser zusammenwohnt.