Tarifabschluss im öffentlichen Dienst fix

von Redaktion

Der öffentliche Dienst kämpfte monatelang für mehr Gehalt, hier auf dem Marienplatz in München. © Sven Hoppe/dpa

Potsdam – Seit Januar stritten Arbeitgeber und Gewerkschaften über die künftigen Einkommen und Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen. Immer wieder gab es Warnstreiks, Schlichter mussten vermitteln. Nun steht endlich ein Tarifabschluss. Weitere Streiks sind vom Tisch. Und eine mögliche schwarz-rote Koalition hat zumindest einen Konflikt weniger auf der Tagesordnung. Sie muss sich aber auf Milliardenkosten einstellen.

Der Tarifabschluss betrifft mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte der Kommunen und des Bundes. Das sind Angestellte in den Verwaltungen, aber auch in Kitas und Schulen, im Nahverkehr, bei den Abfallbetrieben, in Klärwerken, Bädern, Pflegeeinrichtungen oder an Flughäfen. Üblicherweise wird der Abschluss später auf Bundesbeamte übertragen, das soll dieses Mal aber erst die neue Bundesregierung entscheiden. Noch nicht betroffen sind Beschäftigte der Länder, also zum Beispiel Lehrer, für die im Herbst separat verhandelt wird.

Die Beschäftigten sollen in zwei Stufen mehr Geld bekommen: ab 1. April 2025 drei Prozent, mindestens aber 110 Euro mehr im Monat. Stufe zwei folgt ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 Prozent. Ab 1. Juli 2025 sollen außerdem Zulagen für Schichtarbeit von 40 auf 100 Euro und für Wechselschichtarbeit von 105 auf 200 Euro angehoben werden. Zudem soll das 13. Monatsgehalt ab 2026 steigen. Verdi-Chef Frank Werneke rechnete vor, für eine Erzieherin erhöhe sich das Entgelt in der Laufzeit damit um ungefähr 230 Euro, für einen Müllwerker um 200 Euro.

Zusätzlich soll die Arbeitszeit deutlich flexibler werden. Die Beschäftigten sollen zum Beispiel Teile des erhöhten 13. Monatsgehalts in bis zu drei zusätzliche freie Tage eintauschen können. Das gilt allerdings nicht für kommunale Krankenhäuser, wo die Arbeitgeber nur schlecht Ersatz finden. Ab 2027 gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag.

Zugleich sollen die Beschäftigten ab 2026 die Möglichkeit bekommen, ihre Wochenarbeitszeit freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen, also mehr zu arbeiten und auch mehr zu verdienen; vereinbart sind Stundenzuschläge von zehn (obere Entgeltgruppen) bis 25 Prozent. Das gilt nicht in der Probezeit. Die Regeln zur Arbeitszeit sind mit einem Sonderkündigungsrecht befristet bis Ende 2029.

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