Verlorenes Gepäck gleich zum Urlaubsauftakt kann die Laune gründlich verderben. © Gregor Fischer, dpa
Ankunft am Flughafen, die Koffer rollen vom Gepäckband – doch der eigene kommt nicht. Ärgerlich, wenn der Urlaub so startet. Was jetzt zu tun ist:
Verlust melden: Stoppt das Gepäckband und der Koffer fehlt immer noch, führt der erste Weg zum Lost-and-Found-Schalter des Flughafens. Dort füllt man einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) aus und bekommt eine Vorgangsnummer. Das ist der Beleg, dass der Verlust des Gepäcks fristgerecht gemeldet wurde, so die Verbraucherzentrale Hessen.
Außerdem müssen Passagiere der Fluggesellschaft den Verlust melden – am besten direkt vor Ort am Schalter oder online über deren Website. Wichtig: Wer auf Pauschalreise ist, muss auch seinem Reiseveranstalter Bescheid geben, und zwar umgehend: Das ist die Voraussetzung, um später Minderungsansprüche geltend machen zu können.
Standort teilen: Wer einen Koffer-Tracker zur Ortung nutzt, sieht vielleicht auf seinem Smartphone, wo der Koffer festhängt – und kann das der Airline melden. Bei den Airtag-Trackern von Apple gibt es dafür eigens die Funktion „Objektstandort teilen“. Viele Airlines, darunter United, Lufthansa und KLM, unterstützen das inzwischen. Ihnen kann man den Standort-Link direkt schicken, etwa über die Kunden-App der Airline.
Ersatz besorgen: Unterwäsche, Shampoo, Zahnbürste, frische T-Shirts: Sie darf man sich ersatzweise kaufen und das Geld dafür von der Airline zurückverlangen. Die Belege dafür aufbewahren. Mit dem Nachkaufen sollten Reisende es aber nicht übertreiben – sie müssen nach Angaben der Verbraucherschützer die Kosten so niedrig wie möglich halten.
Schadenersatz fordern: Bleibt der Koffer länger als drei Wochen verschwunden, gilt er als verloren. Dann muss die Airline den Inhalt des Koffers ersetzen. Es gibt aber eine Haftungshöchstgrenze. Sie liegt laut der Verbraucherzentrale bei aktuell rund 1900 Euro. Und ersetzt wird der Zeitwert, nicht der Neuwert. Auch diese Entschädigungen kann man online geltend machen.
Urlauber müssen im Zweifel nachweisen, was im Koffer war. Darum ist es ratsam, den Inhalt vor Abreise zu fotografieren. Und: Airlines schließen eine Haftung für Bargeld, Schmuck und teure Elektronik im Aufgabegepäck oft aus – das sollte deshalb immer ins Handgepäck.
DPA