Der Stromanbieter Voxenergie darf in seinen Forderungsschreiben nicht mehr auf die Schufa und einen möglichen Eintrag dort verweisen. Das Landgericht Berlin II untersagte dem Unternehmen, „Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Hinweis auf die Schufa unter Druck zu setzen“, wenn es um das Beglei
Dieser Artikel (ID: 2268610) ist am 16.04.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).