Der Stromanbieter Voxenergie darf in seinen Forderungsschreiben nicht mehr auf die Schufa und einen möglichen Eintrag dort verweisen. Das Landgericht Berlin II untersagte dem Unternehmen, „Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Hinweis auf die Schufa unter Druck zu setzen“, wenn es um das Begleichen offener Rechnung geht, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Dienstag mitteilte. Die Verbraucherschützer hatten gegen das Vorgehen geklagt. In dem Fall hatte Voxenergie den Angaben der Verbraucherzentrale zufolge einen Kunden zur Zahlung von 190,39 Euro für einen dem Unternehmen zufolge geschlossenen Vertrag aufgefordert. Das Unternehmen verwies dabei auf ein „Spezial-Angebot“, bei dem nicht nur der offene Betrag reduziert sei, sondern auch das Honorar des Inkassounternehmens. Das Schreiben endete mit dem Satz: „Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa. Dieses Vorgehen hält die Verbraucherzentrale Hamburg für „unlauter“ und bekam vor Gericht nun Recht.