Wer gut verdient, kann beim Rentenaufbau Steuern sparen, indem freiwillig Rentenzahlungen geleistet werden. © Panthermedia
Rentensparen kann sich steuerlich lohnen, denn Beiträge senken das zu versteuernde Einkommen. Renten werden dafür seit 2005 nachgelagert besteuert. Im Alter ist der Steuersatz aber häufig niedriger als während des Berufslebens.
■ Ersparnis
Wer gut verdient, kann beim Rentenaufbau Steuern sparen. Beiträge zur gesetzlichen Rente, berufsständischen Versorgungswerken sowie der Rürup-Rente lassen sich bis zur Grenze von 29 344 Euro von der Steuer absetzen – für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Pflichtversicherte können diesen Betrag meist nicht ausschöpfen. 2025 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen maximal rund 17 968 Euro in die Rentenkasse ein. Steuerlich interessant wird es, wenn über 50-Jährige darüber hinaus Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten oder höhere Beträge in eine Basisrente (Rürup) oder berufsständische Versorgung einzahlen, um ihren Rentenanspruch zu erhöhen. Beschäftigte mit einem Jahresgehalt in Höhe der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (96 600 Euro), die neben ihren Pflichtbeiträgen weitere 9000 Euro in ihre Altersvorsorge investieren, können über 8000 Euro Steuer im Jahr sparen (siehe Tabelle).
■ Nachgelagerte Steuer
Im Alter sind Renten zu versteuern, jedoch bleibt ein Teil der Bezüge für jeden Rentnerjahrgang steuerfrei. Erst 2058 sind Renten zu 100 Prozent steuerpflichtig. Wer dieses Jahr in Rente geht, versteuert 83,5 Prozent aus gesetzlicher Rente, berufsständischen Versorgungswerken oder Rürup-Rente. Von 1300 Euro Rente sind 1085,50 Euro steuerpflichtig. 214,50 Euro bleiben steuerfrei.
■ Rentenversicherung
Sorgen Beschäftigte privat fürs Alter vor, müssen sie in der Ansparphase meist auf Steuervorteile verzichten. Private Rentenversicherungen punkten bei der Auszahlung mit Steuervorteilen. Zahlt der Versicherer eine lebenslange Rente, versteuern Senioren nur den Ertragsanteil. Dieser ist gesetzlich festgelegt und hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Wer mit 63 die Rente abruft, versteuert 20 Prozent. Von monatlich 500 Euro sind 100 Euro steuerpflichtig. 400 Euro sind steuerfrei. Gehen sie später in Rente, sinkt der Ertragsanteil: 67-Jährige versteuern noch 17 Prozent. Bei Einmalauszahlungen ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, wenn die Police mindestens zwölf Jahre lief und Rentner 62 Jahre oder älter sind. Wer 30 000 Euro in den Vertrag eingezahlt hat und 50 000 Euro ausgezahlt bekommt, muss nicht den vollen Gewinn von 20 000 Euro, sondern nur die Hälfte, also 10 000 Euro, mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
■ Wann Rentner zahlen
Liegt das Einkommen über dem Grundfreibetrag von aktuell 12 096 Euro für Ledige oder 24 192 Euro für Verheiratete, müssen Senioren eine Steuerklärung abgeben. Dies heißt aber nicht, dass sie auch Steuern zahlen, denn es gelten hohe Freibeträge. Über 64-Jährige profitieren etwa vom Altersentlastungsbetrag.
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