Wer mit einem Fahrzeug in eine Tiefgarage einfährt und dabei Warnschilder zur maximalen Einfahrhöhe ignoriert, agiert grob fahrlässig. Kommt es dabei zu Schäden, kann die Kaskoversicherung die Zahlung verweigern. Allerdings liegt die Sache etwas anders, wenn Fahrer von Mietfahrzeugen keinerlei Erfah
Dieser Artikel (ID: 2270081) ist am 19.04.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).