Eine energetische Sanierung soll Mieter nicht belasten. © dpa
Menschen mit geringem Einkommen können sich fürs Wohnen einen staatlichen Zuschuss sichern: das Wohngeld. Wichtig dafür: Die Wohnung eines Antragstellers darf – abhängig von der Personenzahl des Haushalts und der Region – eine gewisse Miethöhe nicht überschreiten. Für die Einschätzung, ob eine Miete für die Region und den jeweiligen Haushalt angemessen ist, nutzen die Behörden ein Mietenstufen-Modell. Seit einigen Jahren schlagen die Behörden auf den jeweiligen Mietenhöchstbetrag pauschal die Klimakomponente auf – wodurch sich dieser erhöht. Die im Jahr 2023 eingeführte Neuerung hat den Zweck, Kaltmieterhöhungen aufgrund von energetischen Sanierungen möglichst unbürokratisch Rechnung zu tragen. „Die Klimakomponente wird bei allen Wohngeldbeziehenden pauschal berücksichtigt, unabhängig davon, ob der Vermieter tatsächlich energetische Sanierungen und daraus resultierende Mieterhöhungen vornimmt“, sagt Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland. Die Klimakomponente beträgt 19,20 Euro im Monat für einen Ein-Personen-Haushalt.