Wenn eine Wohnung nur einen Strom- und Gaszähler hat
Zwar haben allein die Mieter Einfluss auf den Strom- und Gasverbrauch in einer Wohnung. Jedoch lässt sich dieser Verbrauch – mangels separater Zähler – nicht den einzelnen vermieteten Zimmern zuordnen, befand das Gericht. © Jan Woitas, dpa
Karlsruhe – Wenn eine Wohnung nur einen Strom- und Gaszähler