LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Sylvia H.: „Wir, ein kinderloses Ehepaar, 79 bzw. 75 Jahre alt, tragen uns mit der Absicht, nächstes Jahr in ein Wohnstift (betreutes Wohnen) in München zu ziehen. Da wir nur normale Renten beziehen und sehr hohe Krankenkassenkosten haben, müssten wir zur Finanzierung unser Haus verkaufen (Doppelhaushälfte, abbezahlt, gehört uns beiden)”. Es wäre sehr nett, wenn Sie uns dazu folgende Fragen beantworten könnten: Müssen wir den Erlös unseres Hauses versteuern (auch wenn es mit bereits einmal versteuerten Einkünften bezahlt wurde), wenn ja, in welcher Höhe? Gibt es Freibeträge?

Muss der Hausverkauf versteuert werden?

Ob der Verkauf Ihres Wohnhauses steuerpflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Bei Immobilien und Grundstücken gilt die sogenannte Spekulationsfrist. Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von zehn Jahren kaufen und wieder verkaufen, müssen Sie den Veräußerungsgewinn als privates Veräußerungsgeschäft versteuern. Die Höhe dieser sogenannten Spekulationssteuer orientiert sich an Ihrem persönlichen Steuersatz bei der Einkommensteuer. Einen Freibetrag gibt es nicht.

Wenn Sie das Haus jedoch selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, kann unabhängig von der Haltedauer der Immobilie eine Ausnahme greifen. Zusammengefasst lässt sich festhalten: Auf einen Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Immobilie müssen Sie keine Steuern zahlen, sofern Sie mehr als zehn Jahre Eigentümer der betreffenden Immobilie waren.

Zinserträge, die Sie aus der Anlage des Geldes aus dem Verkauf erzielen, unterliegen im Privatbereich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich eventuell Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für Ehepaare greift hier ein Freibetrag von 2000 Euro. Die Steuer wird bei Auszahlung der Erträge von der Bank einbehalten. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag stellen, kann auch der Freibetrag bereits von der Bank berücksichtigt werden. Zur genauen Berechnung der Höhe der eventuell anfallenden Spekulationssteuer empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden.

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