Start für die E-Patientenakte

von Redaktion

Was in die Akte kommt, wer sie einsehen kann und wie sicher die Daten sind

Die E-Akte kann man mit speziellen Apps einsehen. © dpa

Untersuchungsbefunde, Medikamente, Röntgenbilder: Für wichtige Gesundheitsdaten gibt es inzwischen elektronische Patientenakten (ePA). Doch die meisten Patienten haben davon noch gar nicht viel bemerkt. Das soll sich jetzt ändern, seit dieser Woche beginnt der bundesweite Hochlauf. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was genau ändert sich mit der digitalen Akte?

Seit Januar haben 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen, was man für sich auch ablehnen kann. Bisher beteiligten sich aber nur in Hamburg und Umland, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens rund 300 Praxen, Apotheken und Kliniken an einem Testlauf. Nun soll es einen schrittweisen „Soft-Start“ in der ganzen Republik geben. Einrichtungen, die alle technischen Voraussetzungen erfüllen, können die ePA vorerst freiwillig nutzen. Eine gesetzliche Pflicht greift dann ab 1. Oktober. So sollen Patienten mehr Überblick über ihre Daten und Befunde bekommen und Ärzte bessere Entscheidungen treffen.

Was kann man mit der ePA konkret machen?

Patienten können in ihre ePA schauen, müssen es aber nicht. Einsehen kann man sie über eine App der Kasse etwa auf dem Handy. Was Ärzte einstellen und wer worauf zugreifen darf, kann jeweils festgelegt werden. Patienten können in der Sprechstunde bestimmen, wenn ein Befund nicht in die Akte soll. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagte eine fehlende Möglichkeit, einzelne Dokumente nur bestimmten Ärzten zu zeigen. So könne ein Orthopäde sehen, wenn ein Patient in psychotherapeutischer Behandlung ist. Stattdessen bleibe nur die Möglichkeit, ihm den kompletten Zugriff auf die ePA zu verweigern.

Was kommt in die E-Akte hinein?

Von Anfang an soll eine Liste der Medikamente enthalten sein, die automatisch aus den inzwischen üblichen E-Rezepten erstellt wird. Schrittweise sollen weitere Inhalte dazukommen, als Nächstes ein Medikationsplan mit Angaben etwa zu Arznei-Dosierungen. Generell sollen Ärztinnen und Ärzte wichtige Behandlungsdaten in die E-Akte einstellen.

Was ist mit Datenschutz?

Der scheidende Gesundheitsminister Karl Lauterbach betont: „Sicherheit geht immer vor.“ Während der Testphase wurden dafür noch zusätzliche Vorkehrungen umgesetzt. So sei es gelungen, Sicherheitsprobleme für einen Massenzugriff auf ePAs zu lösen, die der Chaos Computer Club herausgearbeitet hatte. Gespeichert werden die Daten laut Ministerium auf Servern im Inland innerhalb der geschützten Datenautobahn des Gesundheitswesens.

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